Am 3. Dezember 1972 wurden in Südtirol erstmals Pfarrgemeinderäte gewählt. Die Weichen dazu wurden bei der Diözesansynode (1970 - 1973) nach der Errichtung der Diözese Bozen - Brixen gestellt. Die nächste Pfarrgemeinderatswahl fand 1975 statt.
Seither wird in einem Rhythmus von fünf Jahren der Pfarrgemeinderat neu bestellt. Die Bedeutung und Wichtigkeit des Pfarrgemeinderates und die Mitarbeit der Laien in der Kirche hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Vor allem das II. Vatikanische Konzil betont die Berufung aller Menschen, Auftrag und Sendung der Kirche aktiv mitzutragen und in ihr Verantwortung zu übernehmen:
- - bei der Weitergabe des Glaubens, in Lehre und Verkündigung,
- bei der Mitgestaltung der Liturgie und des kirchlichen Lebens und im sozialen Engagement.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates machen diese Mitverantwortung aller Gläubigen sichtbar. Sie sind gewählte Vertreter der Pfarrgemeinde und arbeiten darauf hin, dass sich Auftrag und Sendung der Kirche in der konkreten Pfarrgemeinde verwirklichen.