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Mit dem Aschermittwoch beginnt die Fastenzeit. Die Kirche lädt uns ein zu einer Haltung des Gebetes, der Umkehr und der Buße.
Als allgemeine Fastenübungen besteht in dieser heiligen Zeit für alle Christen vom 18. bis zum 59. Lebensjahr die Pflicht zum Fasten (d.h. eine einmalige Sättigung am Tag) am Aschermittwoch und am Karfreitag – dieses Fasten ist aber auch am Karsamstag empfohlen (bis 1955 waren eigentlich alle Tage der Fastenzeit Fasttage). Und ab dem 14. Lebensjahr ist auch der Verzicht auf Fleisch am Aschermittwoch und an allen Freitagen der Fastenzeit verpflichtend; der Verzicht auf Fleisch steht eigentlich auch an den Freitagen außerhalb der Fastenzeit an, ist aber im Notfall dort austauschbar gegen ein anderes Werk der Buße.
Die sakramentale Einzelbeichte, zu der alle einmal jährlich verpflichtet sind, ist in der Fastenzeit sehr angebracht.


