Fastenzeit

Das Zeichen der Auflegung der Asche ist bereits im Alten Testament verwurzelt. In den Psalmen und an anderen Stellen bezeichnet es eine Haltung der Buße, weil es an die Zerbrechlichkeit und Unbeständigkeit unseres Lebens erinnert – aber auch an den Aufruf Jesu, ihm nachzufolgen. Der Priester zitiert aus der Schrift, wenn er die Asche auflegt: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium!" oder: „Bedenke, dass du Staub bist und zum Staub zurückkehrst."

In der Fastenzeit besteht für alle Christen vom 18. bis zum 59. Lebensjahr die Pflicht zum Fasten (d.h. eine einmalige Sättigung am Tag) am Aschermittwoch und am Karfreitag, dieses Fasten ist aber auch am Karsamstag empfohlen. Und ab dem 14. Lebensjahr ist auch der Verzicht auf Fleisch am Aschermittwoch und an allen Freitagen der Fastenzeit verpflichtend (der Verzicht auf Fleisch steht eigentlich auch an den Freitagen außerhalb der Fastenzeit an, ist da aber im Notfall austauschbar gegen ein anderes Werk der Busse). 

Die sakramentale Einzelbeichte, zu der wir einmal im Jahr verpflichtet sind, ist in der Fastenzeit mehr wie angebracht. 

Ich wünsche allen eine gesegnete Fastenzeit!

Don Paolo

Gebetsmeinung März

gebet2Dieter Schutz pixelio.de

Für die von Missbrauch Betroffenen

Beten wir für alle, die an Verletzungen leiden, die ihnen von Mitgliedern der Kirche zugefügt wurden; mögen sie auch innerhalb der Kirche eine konkrete Antwort auf ihren Schmerz und ihre Leiden finden.